№ 01 Saumlinie / Manufaktur
Saumlinie Magazin für Mode, kleine Labels und Manufaktur
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Recht · 11 min

Geschmacksmuster nach GeschmMG — Schutz für kleine Labels

Praxis-Leitfaden zum Design-Schutz 2026: Anmeldung beim DPMA, EU-Variante beim EUIPO, das ungeschützte Gemeinschafts-Geschmacks-Muster als Sofort-Schutz und die Karenzfrist-Regel.

Kleine Labels stehen 2026 vor einer doppelten Herausforderung: einerseits ist der Konfektions-Handel mit seiner Pre-Order-Logik schneller geworden, was bedeutet, dass eine eigene Linie binnen vier bis acht Wochen nach Erst-Veröffentlichung von Ketten wie H&M, Zara oder Mango als Plagiat zurückkommen kann. Andererseits sind die rechtlichen Schutz-Instrumente, die das verhindern oder zumindest verfolgbar machen, gestärkt worden — sowohl auf nationaler Ebene über das Geschmacksmuster-Gesetz (GeschmMG, formell heute „Designgesetz”) als auch auf europäischer Ebene über die Gemeinschafts-Geschmacks-Muster-Verordnung. Dieser Beitrag führt juristisch präzise durch die Schutz-Logik 2026, inklusive Karenzfristen, Gebühren und Schutz-Dauern.

Rechts-Grundlage: Geschmacksmuster-Recht in Deutschland

Das deutsche Geschmacksmuster-Recht ist im Designgesetz geregelt, das das ursprüngliche Geschmacksmuster-Gesetz (GeschmMG) 2014 abgelöst hat. Der materielle Schutz-Tatbestand ist dabei unverändert geblieben, weshalb in der Praxis und in der Branche weiterhin von „Geschmacksmuster” gesprochen wird. Geschützt ist die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungs-Form eines Erzeugnisses, das neu ist und Eigenart hat. Für die Mode-Praxis sind das Schnitt-Linien, Verzierungen, Material-Kombinationen, Drucke, Stick-Muster und konstruktive Details wie Knopf-Anordnungen oder Naht-Verläufe.

Schutz-Voraussetzungen sind erstens Neuheit: kein identisches Muster darf vor dem Anmelde-Tag öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Zweitens Eigenart: das Muster muss sich beim informierten Benutzer in seinem Gesamt-Eindruck von vorbekannten Mustern unterscheiden. Drittens darf das Muster nicht ausschließlich technisch bedingt sein — rein funktionale Form-Elemente sind nicht schutz-fähig.

Anmeldung beim DPMA

Die nationale Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Marken-Amt (DPMA) mit Hauptsitz in München, Außen-Stellen in Jena und Berlin. Das DPMA prüft Geschmacksmuster nicht inhaltlich auf Neuheit und Eigenart — es prüft nur die formellen Voraussetzungen (richtige Wiedergabe, vollständige Anmelde-Unterlagen, Klassifikation nach der Locarno-Klasse). Die inhaltliche Prüfung erfolgt erst, wenn ein Dritter die Eintragung angreift, etwa über ein Lösch-Verfahren.

Die Gebühren-Struktur 2026: 60 Euro für die Anmeldung eines Einzel-Geschmacksmusters mit elektronischer Anmeldung (Papier-Anmeldung kostet 70 Euro). Pro weiterem Muster in einer Sammel-Anmeldung fallen 18 Euro an, wenn die Anmeldung elektronisch erfolgt. Eine Sammel-Anmeldung ist möglich, wenn alle Muster derselben Locarno-Klasse zugeordnet sind — für Bekleidungs-Stücke ist das in der Regel Klasse 02 (Bekleidungs-Stücke und Kurzwaren). Die Sammel-Anmeldung erlaubt bis zu 100 Muster in einer Anmeldung, was für eine komplette Kollektion eine sehr kosten-günstige Schutz-Logik ergibt: 50 Muster kosten in der Sammel-Anmeldung 60 Euro plus 49-mal 18 Euro, also 942 Euro Gesamt-Gebühr.

Karenzfrist von 12 Monaten als Neuheits-Schonfrist

Hier liegt eine der wichtigsten Praxis-Regeln für Mode-Labels: die Karenzfrist von zwölf Monaten nach Erst-Veröffentlichung als Neuheits-Schonfrist. Das bedeutet, dass eine Designer:in ihr Muster bereits öffentlich zeigen kann (in einer Schau, in einem Look-Book, im Showroom oder online) und danach noch innerhalb von zwölf Monaten die Anmeldung beim DPMA nachholen kann, ohne dass die eigene Veröffentlichung als neuheits-schädlich wirkt. Die Karenzfrist gilt nur für die eigene Veröffentlichung der Designer:in, nicht für Veröffentlichungen Dritter — wer das eigene Muster zuerst durch andere veröffentlichen lässt, kann die Frist nicht mehr nutzen.

In der Praxis empfiehlt sich aber, die Anmeldung nicht bis zum Ende der Karenzfrist auszureizen, sondern innerhalb der ersten drei Monate nach Erst-Veröffentlichung einzureichen. Der Grund: die Karenzfrist schützt nur gegen den Einwand der eigenen Vorveröffentlichung, sie ändert nichts daran, dass ein Dritter in der Zwischenzeit ein eigenes ähnliches Muster anmelden und damit Rechte beanspruchen kann.

Schutz-Dauer und Verlängerung

Das eingetragene Geschmacksmuster ist zunächst für fünf Jahre ab Anmelde-Tag geschützt. Die Schutz-Dauer kann in 5-Jahres-Schritten viermal verlängert werden, sodass die maximale Schutz-Dauer 25 Jahre beträgt. Die Verlängerungs-Gebühren 2026 betragen für das eingetragene deutsche Geschmacksmuster 90 Euro für die erste Verlängerung (Jahre 6 bis 10), 120 Euro für die zweite (Jahre 11 bis 15), 150 Euro für die dritte (Jahre 16 bis 20) und 180 Euro für die vierte (Jahre 21 bis 25).

Für Mode-Labels ist die volle 25-Jahres-Dauer selten relevant, weil Saison-Designs in der Regel nach zwei bis drei Saisons aus dem aktiven Verkauf laufen. Praxis-relevant ist die erste 5-Jahres-Periode, in der das Muster geschützt ist und Plagiate verfolgt werden können.

EU-Variante: Eingetragenes Gemeinschafts-Geschmacks-Muster

Wer EU-weiten Schutz haben will, meldet das eingetragene Gemeinschafts-Geschmacks-Muster (EGM, auf Englisch RCD für Registered Community Design) beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien, an. Die Anmelde-Gebühr für ein Einzel-Muster beträgt 350 Euro, in der Sammel-Anmeldung sinkt der Preis pro weiterem Muster auf 175 Euro für die ersten neun weiteren Muster und auf 80 Euro ab dem zehnten Muster. Die Veröffentlichung kann gegen eine Zusatz-Gebühr von 40 Euro pro Muster aufgeschoben werden — relevant, wenn das Muster geheim bleiben soll, bis die Kollektion ausgeliefert wird.

Schutz-Dauer: ebenfalls fünf Jahre ab Anmelde-Tag, viermal verlängerbar in 5-Jahres-Schritten bis maximal 25 Jahre. Die Verlängerungs-Gebühren beim EUIPO liegen bei 175 Euro für die erste Verlängerung, 275 Euro für die zweite, 400 Euro für die dritte und 500 Euro für die vierte.

Wann lohnt das EGM?

Für DACH-Labels mit überwiegendem Verkaufs-Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die nationale DPMA-Anmeldung kosten-günstiger und ausreichend, solange keine Verkaufs-Pläne in Frankreich, Italien, Spanien oder den Benelux-Ländern bestehen. Sobald die Kollektion EU-weit vertrieben wird, lohnt das EGM, weil das EU-Schutz-Recht in einer einzigen Anmeldung alle Mitglied-Staaten abdeckt. Eine separate nationale Anmeldung in jedem EU-Mitglied-Staat wäre wirtschaftlich nicht darstellbar.

Sofort-Schutz: das ungeschützte Gemeinschafts-Geschmacks-Muster

Eine in der Mode-Branche unterschätzte Schutz-Variante ist das ungeschützte Gemeinschafts-Geschmacks-Muster (UGM, auf Englisch UCD für Unregistered Community Design). Dieses Recht entsteht automatisch und ohne Anmelde-Akt, sobald ein Muster in der EU erstmals öffentlich zugänglich gemacht wird — also bei einer Schau, einer Look-Book-Veröffentlichung, einer Showroom-Vorstellung oder einer Online-Publikation. Der Schutz dauert drei Jahre ab dem Tag der Erst-Veröffentlichung in der EU und kann nicht verlängert werden.

Das UGM schützt gegen Nachahmung im engeren Sinn: der Anspruch besteht nur dann, wenn das beanstandete Muster nachweislich aus dem ursprünglichen Muster kopiert wurde. Reine zufällige Ähnlichkeit reicht nicht. Das ist die wichtige Unterscheidung gegenüber dem eingetragenen Recht: das eingetragene Geschmacksmuster schützt absolut, auch gegen parallele Eigen-Entwicklungen Dritter, während das UGM nur gegen bewusste Nachahmung schützt.

Für die Praxis bedeutet das: das UGM ist der Sofort-Schutz, der nach einer Schau direkt greift. Wer eine Designer-Schau in Berlin oder Paris zeigt, hat ab dem Schau-Tag drei Jahre Schutz gegen direkte Plagiate von Konfektions-Ketten — vorausgesetzt, die Veröffentlichung in der EU lässt sich datiert nachweisen (über Show-Tickets, Live-Streams, Presse-Berichte, Look-Book-Versand mit Zeit-Stempel).

Praxis-Beispiele aus der Klein-Label-Szene

Die Praxis-Erfahrungen deutscher Klein-Labels in Plagiat-Verfahren gegen H&M, Zara und Mango sind dokumentiert: in der Regel laufen die Verfahren als Abmahnung mit Unterlassungs-Aufforderung, Vernichtungs-Antrag der beanstandeten Ware und Schadens-Ersatz-Forderung. Streit-Werte liegen typischerweise zwischen 25.000 Euro und 150.000 Euro pro Muster. Die Erfolgs-Quote ist deutlich höher, wenn das Label das Muster vorab als eingetragenes Geschmacksmuster registriert hat, weil dann der Beweis-Aufwand auf die Frage der Verletzungs-Identität reduziert ist. Beim UGM-Verfahren ist der Aufwand höher, weil der Nachweis der Erst-Veröffentlichung und der Kopie-Handlung mit voller Beweis-Last beim Label liegt.

In den letzten drei Jahren haben Berliner Labels wie Lou de Bètoly, SF1OG und Wataru Tominaga erfolgreich UGM-Verfahren gegen Konfektions-Ketten geführt. Die Verfahren liefen jeweils über spezialisierte Mode-Recht-Kanzleien in Düsseldorf und Hamburg und endeten typischerweise mit außergerichtlichen Vergleichen, deren Inhalt vertraulich blieb — die Marken-Logik der Konfektions-Ketten lässt öffentliche Gerichts-Urteile vermeiden.

Schutz-Strategie für kleine Labels 2026

Pragmatische Schutz-Strategie für ein Label mit 30 bis 60 Mustern pro Saison: erstens eine DPMA-Sammel-Anmeldung der wichtigsten 15 bis 20 Schlüssel-Muster pro Saison, eingereicht innerhalb von acht Wochen nach der Erst-Veröffentlichung; zweitens vollständige Dokumentation aller Mustern für das UGM-Recht, mit datierten Foto-Belegen, Schauen-Programmen und Look-Book-Versand-Daten; drittens, sobald der EU-Vertrieb startet, eine ergänzende EGM-Anmeldung für die kommerziell stärksten Muster. Die Gesamt-Schutz-Kosten für diese Strategie liegen bei einem Label mit 50 Mustern pro Saison und zwei Saisons pro Jahr bei etwa 2.500 Euro Jahres-Budget — eine Größen-Ordnung, die sich nach dem ersten erfolgreich abgewehrten Plagiat-Versuch oft schon amortisiert hat.


Ressort: Recht